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Unsere Messstellen:
Alle wichtigen Infos für Sie.

Im Folgenden haben wir, die Stadtwerke Gmünd, alle wichtigen Infos rund um den Messstellenbetrieb, die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) und die MessZV für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie: Die Prozesse sind für die Messstellen aller Letztverbraucher – also sowohl für Lastprofilkunden als auch für Letztverbraucher mit registrierender  Leistungsmessung – anzuwenden, soweit sich aus den Vorgaben einzelner Prozesse nichts Abweichendes ergibt.

 

Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Netzbetreiber selbst an einer Messstelle die Aufgaben von Messstellenbetrieb bzw. Messung im Rahmen seiner Grundzuständigkeit gem. § 21b Abs. 1 EnWG wahrnimmt. In diesem Fall tritt auch der Netzbetreiber in die Rolle eines Messstellenbetreibers bzw. Messdienstleisters im Sinne dieser Prozessbeschreibung, soweit die Regelungen sinngemäß und in Ansehung etwaiger gesetzlicher  Sonderbestimmungen auf ihn anwendbar sind.

In diesem Zuge möchten wir alle Messstellenbetreiber und Messdienstleister in unserem Netz darauf hinweisen, dass wir zur Berechnung der Netznutzungsabrechnung bei lastganggemessenen Netznutzern (RLM) im Strombereich unabhängig von der Lieferung der Lastgangdaten folgende Zählerdaten (OBIS) zur Verrechnung benötigen:

1-1:1.6.1, 1-1:1.8.1, 1-1:1.8.2, 1-1:3.8.1

Hier gab es schon vereinzelt Unklarheiten, die wir hiermit ausräumen möchten.
Wir bitten Sie dies zu beachten.

Ergänzender Hinweis

Die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Maßgeblich bzgl. der notwendigen technischen Ausstattung sind

  • die gesetzlichen Vorschriften,
  • die allgemein gültigen Regeln der Technik,
  • die technischen Mindestanforderungen des Netzbetreibers

Die technischen Anschlussbedingungen finden Sie unter der Rubrik Netzanschluss.

§33 Abs. 2 MessEG

(2) Wer Messwerte verwendet, hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und hat sich von der Person, die das Messgerät verwendet, bestätigen zu lassen, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllt.

Bestätigung §33 Abs. 2 MessEG (329,0 KiB)

Downloads

Hier finden Sie die Aufträge zum Zählerwechsel, Befundprüfung und Inbetriebnahme/Änderungsmitteiluung.