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Netzanschluss von Biogasanlagen

Auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vom 03.09.2010 die Einspeisung von aufbereitetem Biogas in das Gasnetz der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH. In der GasNZV § 33 sind die erforderlichen Schritte und definierten Fristen für das Anschlussbegehren zur Einspeisung von Biogas festgelegt.

Netzauslastung

Für die Aufnahme von Biogas im Gasnetz der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH bestehen derzeit keine bzw. werden derzeit keine Engpässe erwartet. Weitergehende Informationen sowie die Übersicht des Gasnetzes der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH stehen unter Netzstrukturdaten zur Verfügung.

Den standartisierten Netzanschluss-/Anschlussnutzungvertrag (KOV Anlage 6) und den Einspeisevertrag (KOV Anlage 7) finden Sie unter folgender URL: www.bdew.de/kov. (Punkt 2. Anlagen zur Kooperationsvereinbarung Gas)