Unser Stromnetz:
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Netznutzungsvertrag
Wenn Sie mit uns einen Lieferantenrahmenvertrag mit EDI-Vereinbarung abschließen möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an netznutzung@stwgd.de mit dem gewünschten Vertragsbeginn. Eine Vertragsunterschrift ist nicht notwendig.
In unserem Netz setzen wir die Standardlastprofile auf Grundlage des synthetischen Verfahrens ein.
Falls Sie als Letztverbraucher einen Netznutzungsvertrag abschließen möchten, kontaktieren Sie uns bitte.
Netznutzungsvertrag ab 01.04.2022
Die Bundesnetzagentur hat den Lieferantenrahmenvertrag in ihrer Festlegung BK6-20-160 angepasst.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.