Unsere Netzanschlüsse:
Alles aus einer Hand für Sie.

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Netzanschluss Elektromobilität
Die eigene Wallbox oder E-Ladesäule
Sie möchten ein Elektrofahrzeug in Ihrer Garage bzw. auf Ihrem Stellplatz aufladen?
Dazu benötigen Sie eine Ladestation. Folgende Ausführungen sind derzeit möglich:
- Stehend montierte Ladesäule
- Wandmontierte Ladesäule (Wallbox)
An einer Ladeeinrichtung können - je nach Ausführung - mehrere Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen werden.
Bitte beachten Sie folgendes bei der Installation einer Ladestation:
Leistung der Wallbox |
größer 3,5 kVA und |
größergleich 12 kVA |
Anmeldeplicht |
Ja, gilt sowohl für private Ladeeinrichtungen, als auch für Ladeeinrichtungen im öffentlichen Bereich. |
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Anmeldung |
Die Anmeldung erfolgt über die Anmeldeformulare im Downloadbereich. |
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Zustimmungspflicht |
Nein |
Ja |
Bearbeitungsdauer nach Anmeldung |
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Die Bearbeitungsdauer der Zustimmung kann bis zu 6 Wochen betragen. Bei Sonderfällen auch länger möglich. |
Zu Beachten |
Einphasige Ladestationen müssen eine Asymmetrie von 4,6 kVA einhalten. Ab einer Anschlussleistung größer 4,6 kVA müssen alle Ladeeinrichtungen grundsätzlich dreiphasig und symmetrisch angeschlossen und betrieben werden. Ist im Gebäude eine einphasige Erzeugungsanlage und / oder Batteriespeicher verbaut bzw. geplant, ist die Ladeeinrichtung auf demselben Außenleiter wie die Erzeugungsanlage und / oder Batteriespeicher anzuschließen. Eine schriftlich erteilte Zustimmung ist anschließend mit einer Frist von 3 Monate gültig, in der die Ladeeinheit in Betrieb genommen werden kann. Nach Ablauf der Frist ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Sie ein extra Messfeld bei der Planung oder Installation berücksichtigen, falls zukünftig eine getrennte Messung erforderlich sein sollte, um eventuell ein vermindertes Netzentgelt oder besondere Tarife Ihres Lieferanten in Anspruch zu nehmen. |
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Ausfüllhilfe |
Anmeldeformular: Anmeldung zum Netzanschluss Zur Anmeldung einer Ladeeinrichtung ist der Haken bei „Zustimmungspflichtige Geräte“ zu setzen. Folgende Informationen müssen enthalten sein:
Ladeeinheiten im halböffentlichen bzw. öffentlichen Bereich zusätzlich:
Bei Ladeeinrichtungen im Freien und öffentlichen Bereichen mit separatem Niederspannungsnetzanschluss ist die VDE-AR-N 4102 einzuhalten. |
[1] Mehrere Ladeeinrichtungen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung als eine Anlage, wenn diese Ladeeinrichtungen sich am selben Netzanschluss befinden.
Stand 2018, Änderungen vorbehalten, ohne Gewähr