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Stadtwerke Gmünd warnen vor irreführenden Werbeschreiben zum Stromzählertausch!

Achtung vor irreführender Post: Aktuell erhalten Haushalte in Schwäbisch Gmünd nicht adressierte Werbeschreiben privater Messstellenbetreiber zum Stromzählertausch. Diese Schreiben stammen nicht von den Stadtwerken Gmünd. Wir stehen mit diesen Anbietern in keiner Verbindung. Wer einen neuen Zähler bekommt, wird von uns persönlich und rechtzeitig informiert. Es besteht kein Handlungsdruck und keine Frist. Wir klären folgend alle Fragen:

Warum habe ich Post von der DMG Deutsche Messwesen erhalten?

Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Sie schreibt bundesweit Haushalte an und bietet den Einbau intelligenter Messsysteme an. Die DMG handelt dabei eigenständig und nicht im Auftrag der Stadtwerke Gmünd.

Arbeiten die Stadtwerke Gmünd mit der DMG zusammen?

Nein. Zwischen den Stadtwerken Gmünd und der DMG Deutsche Messwesen GmbH beziehungsweise der metrify smart metering GmbH besteht keine Zusammenarbeit. Die DMG ist ein freier Anbieter und für den gesetzlichen Rollout im Netzgebiet Schwäbisch Gmünd nicht zuständig.

Muss ich den angebotenen Termin wahrnehmen?

Nein. Sie müssen weder auf das Schreiben reagieren noch einen Termin vereinbaren. Sofern bei Ihnen ein gesetzlicher Einbau ansteht, erfolgt dieser über die Stadtwerke Gmünd als grundzuständigen Messstellenbetreiber. Sie werden dazu rechtzeitig und persönlich informiert.

Wer ist in Schwäbisch Gmünd für den Smart-Meter-Rollout zuständig?

Die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH nehmen als Betreiber des Energieversorgungsnetzes die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr. Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben schrittweise um.

Kostet mich der gesetzliche Zählerwechsel etwas?

Nein. Der Wechsel im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Einbaus ist für Sie kostenfrei. Für den laufenden Messstellenbetrieb gilt das jeweils gültige Preisblatt; die Entgelte sind durch die gesetzlichen Preisobergrenzen nach § 30 MsbG gedeckelt.

Für wen ist ein intelligentes Messsystem vorgeschrieben?

Der Pflichteinbau betrifft insbesondere Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh, steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Speicher sowie Erzeugungsanlagen über 7 kW installierter Leistung. Für alle übrigen Haushalte besteht derzeit keine Einbaupflicht.

Stimmt es, dass die Installation kostenlos ist?

Der Hinweis auf eine kostenlose Installation ist ein Geschäftsangebot des privaten Anbieters. Auch bei den Stadtwerken Gmünd ist der gesetzlich vorgesehene Einbau kostenfrei. Zu beachten ist der laufende Preis: Der Anbieter nennt in der Fußnote seines Schreibens 99 Euro brutto im Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

Können durch einen Wechsel Mehrkosten entstehen?

Ja, das ist möglich. Die Stadtwerke Gmünd sind als grundzuständiger Messstellenbetreiber an die Preisobergrenzen nach § 30 MsbG gebunden. Wettbewerbliche Anbieter unterliegen diesen Obergrenzen beim freiwilligen Einbau nicht und können höhere Entgelte verlangen. Prüfen Sie deshalb den Gesamtpreis über die vereinbarte Laufzeit.

Bekomme ich mit einem Smart Meter automatisch eine jährliche Gutschrift?

Nein. Der genannte Betrag bezieht sich auf § 14a EnWG und gilt nur, wenn ein intelligentes Messsystem installiert ist, eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher vorhanden ist und diese durch eine Elektrofachkraft ordnungsgemäß beim Netzbetreiber angemeldet wurde. Der Einbau allein genügt nicht. Die Reduzierung gewährt der Netzbetreiber, unabhängig davon, wer den Messstellenbetrieb führt.

Ich bin Mieter. Darf ich einen Anbieter beauftragen?

Bitte halten Sie vor einer Beauftragung Rücksprache mit Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung. Zähleranlage und Zählerplatz gehören zur Gebäudeinstallation; ein Wechsel des Messstellenbetreibers kann sich auf die Abrechnung im Haus auswirken.

Ich habe bereits unterschrieben. Was kann ich tun?

Bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, besteht in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluß. Prüfen Sie Ihre Unterlagen und die Widerrufsbelehrung. Bei Zweifeln hilft die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weiter.

Können die Stadtwerke mir kurzfristig ein intelligentes Messsystem einbauen?

Sprechen Sie uns an. Einen freiwilligen Einbau können Sie mit uns gegen ein angemessenes Entgelt vereinbaren.