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Individuelles Netzentgelt*
Gemäß § 16 StromNEV werden die von Lieferanten und Letztverbrauchern zu zahlenden allgemeinen Netzentgelte ausgehend vom Prinzip der Verursachungsgerechtigkeit auf der Basis der sog. Gleichzeitigkeitsfunktion ermittelt. Abweichend hiervon eröffnet § 19 Abs. 2 StromNEV die Möglichkeit, einem Letztverbraucher unter bestimmten Voraussetzungen ein individuelles Netzentgelt anzubieten. Ein Anspruch auf Angebot eines individuellen Netzentgelts besteht gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV zum einen dann, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht. Darüber hinaus können Letztverbraucher gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 u. 3 StromNEV ein individuelles Netzentgelt dann verlangen, wenn die Stromabnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung an einer Abnahmestelle 7.500 Stunden, ab 2011 7.000 Stunden, im Jahr erreicht, der Stromverbrauch an dieser Abnahmestelle im letzten Kalenderjahr 10 Gigawattstunden überschritten hat und der betreffende Letztverbraucher aufgrund seiner besonderen Anschlusssituation zu einer Senkung oder zu einer Vermeidung der Erhöhung der Netzkosten dieser und aller vorgelagerter Netz- und Umspannebenen beiträgt.
Bei der nach § 19 Abs. 2 S. 5 StromNEV erforderlichen Genehmigung durch die Bundesnetzagentur ist ferner zu beachten, dass das zu vereinbarende individuelle Netzentgelt 20% des veröffentlichen Netzentgelts nicht unterschreiten darf und die Vereinbarung nur unter dem Vorbehalt erfolgt, dass die in den Sätzen 1 bis 4 genannten Voraussetzungen auch tatsächlich eintreten, vgl. § 19 Abs. 2 S. 4 und 10 StromNEV.
* es gilt die aktuelle Gesetzeslage und Verordnungen, sowie Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur.
Hochlastzeitfenster 2023
Hochlastzeiten Werktage
Nicht an Wochenenden, Feiertagen, einem Brückentag und zwischen Weihnachten und Silvester.
2023 Angaben in MEZ |
Mittelspannung | Umspannung MS/NS |
Niederspannung |
---|---|---|---|
Frühling | 7:15 - 13:45 Uhr | 9:30 - 12:00 Uhr | 19:00 - 22:00 Uhr |
Sommer | 8:00 - 15:00 Uhr | entfällt | entfällt |
Herbst | 7:15 - 13:45 Uhr | entfällt | entfällt |
Winter | entfällt | entfällt | entfällt |
Hochlastzeitfenster 2022
Hochlastzeiten Werktage
Nicht an Wochenenden, Feiertagen, einem Brückentag und zwischen Weihnachten und Silvester.
2022 Angaben in MEZ |
Mittelspannung | Umspannung MS/NS |
Niederspannung |
---|---|---|---|
Frühling | 7:30 - 13:45 Uhr | 9:30 - 11:30 Uhr | 17:30 - 22:15 Uhr |
Sommer | 7:30 - 16:30 Uhr | entfällt | entfällt |
Herbst | 7:30 - 14:45 Uhr | entfällt | entfällt |
Winter | 7:30 - 15:15 Uhr | entfällt | entfällt |
Hochlastzeitfenster 2021
Hochlastzeiten Werktage
Nicht an Wochenenden, Feiertagen, einem Brückentag und zwischen Weihnachten und Silvester.
2021 Angaben in MEZ |
Mittelspannung | Umspannung MS/NS |
Niederspannung |
---|---|---|---|
Frühling | 7:30 - 13:00 Uhr | entfällt | entfällt |
Sommer | 10:00 - 11:15 Uhr | entfällt | entfällt |
Herbst | 7:15 - 14:30 Uhr | 9:30 - 10:15 Uhr | entfällt |
Winter | 8:00 - 13:00 Uhr | 9:30 - 11:00 Uhr | 17:15 - 22:15 Uhr |