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Information nach § 37 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Das am 02. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 2017.

Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH wird als Betreiber des Energieversorgungsnetzes in Ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahrnehmen. Somit ist sie für die Installation der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme verantwortlich.

Verpflichtend mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden – über mehrere Jahre hinweg – Zählpunkte von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh, sowie Letztverbraucher mit denen eine Vereinbarung nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht, außerdem Einspeiseanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann Letztverbraucher und Einspeiseanlagen auch unterhalb der oben genannten Grenzwerte optional mit intelligenten Messsystemen auszustatten.

Weitere Informationen und die Preise der der Standard- und Zusatzleistungen sind im nachfolgenden Preisblatt veröffentlicht.