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Fertigstellung Wasser

Für die Wasser-Fertigstellung finden Sie hier alle notwendigen Formulare und Schemapläne.

AVB WasserV § 12 Kundenanlage

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter der Hauptabsperreinrichtung ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Ausnahme sind die Messeinrichtungen von den Stadtwerken.

Hat der Anschlussnehmer die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.

Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Verordnung, sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.

Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder einem Installateur-Unternehmen, das in einem Installateur-Verzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist, durchgeführt werden.

Technische Installationsvorgaben

Für Gas- und Wasserinstallationen gelten grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften und technischen Regeln. Für die Wasserinstallationen beispielsweise die DIN 1988 oder die DIN EN 1717. Die hier hinterlegten technischen Angaben sind Anforderungen und Informationen, die zusätzlich zum Regelwerk zu beachten sind.

Unter anderem ist der Einbau eines Rohr- oder Systemtrenners in unserem Versorgungsgebiet eine örtliche Bestimmung und somit Pflicht.

Anmeldung einer technischen Wasser-Anlage

Die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) fordert, dass die Errichtung von Trinkwasseranlagen beim Wasserversorgungsunternehmen beantragt wird. Die Fertigstellungsanzeige ist bereits bei Baubeginn einzureichen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die Trinkwasseranlage unter Einhaltung baurechtlicher Bestimmungen und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN 1988) errichtet wird. Mit der Fertigstellung Wasser beantragen Sie die Messeinrichtung.