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Der Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Gaslieferanten und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Er regelt die Kundenzuordnung, die Netznutzung und die Inanspruchnahme damit zusammenhängender weiterer Dienstleistungen.

Siehe hierzu die Kooperationsvereinbarung www.bdew.de/kov

Netznutzungsvertrag

Der Netznutzungsvertrag ist im Falle eines Pauschalvertrages (All-inclusive) zur Gasversorgung eines Netzkunden im oben genannten Lieferantenrahmenvertrag enthalten.

Der Netznutzungsvertrag regelt die Netznutzung und die Inanspruchnahme damit zusammenhängender weiterer Dienstleistungen des Netzbetreibers. Bei einem reinen Gaslieferungsvertrag zwischen Gaslieferanten und Kunden - beziehungsweise auf Wunsch des Kunden - wird dieser Vertrag auch direkt zwischen Kunden und dem Netzbetreiber geschlossen.

Siehe hierzu die Kooperationsvereinbarung unter www.bdew.de/kov

Wiederverkäufernachweis