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Am 31. Januar 2019 hat das Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) den Betrieb aufgenommen. Das bringt für Betreiber einer Stromerzeugungsanlage (z. B. einer Solaranlage) neue Verpflichtungen mit sich.

Sie selbst und Ihre Anlage müssen auch dann im MaStR registriert werden, wenn Sie Ihre Anlage früher schon in einem anderen Register der Bundesnetzagentur (PVB-Meldeportal) eingetragen hatten. Dies ist unter anderem notwendig, weil durch die neue Gesetzeslage zusätzliche zu meldende Daten hinzugekommen sind.

Die Nutzung des MaStR-Webportals ist seit dem 31.Januar 2019 möglich. Das Portal finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de.

Bitte beachten Sie, dass auch Batteriespeicher, die bisher noch nicht bei uns gemeldet wurden, zu registrieren sind.

 

Unter www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/index.html erhalten Sie weitere Informationen zur Registrierung und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter in der Hotline des Marktstammdatenregisters unter 0228/14 33 33 oder kontaktieren Sie die Bundesnetzagentur über das Kontaktformular, das Sie unter www.marktstammdatenregister.de/Kontakt finden.

Marktstammdatenregister - allgemeine Informationen und Rechtliches

Sie selbst und Ihre Anlage müssen nach dem Start des Webportals am 4. Dezember 2018 auch dann im MaStR registriert werden, wenn Sie Ihre Anlage früher schon in einem anderen Register der Bundesnetzagentur eingetragen hatten. Dies ist unter anderem notwendig, weil durch die neue Gesetzeslage zusätzliche zu meldende Daten hinzugekommen sind.

Im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur sollen künftig die Stammdaten der Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes veröffentlicht werden.

Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Die Arbeiten am Webportal des Marktstammdatenregisters konnten leider nicht rechtzeitig abgeschlossen werden. Die Nutzung des MaStR-Webportals ab dem 4. Dezember 2018 möglich.

Die Meldepflichten nach der MaStRV sind derzeit folgendermaßen zu erfüllen:

 

  1. Für die Registrierung von EEG-Anlagenund deren meldepflichtigen Genehmigungen im MaStR wird vorübergehend weiterhin ein pdf-Formular eingesetzt, wie es vom Anlagenregister bekannt ist (www.bundesnetzagentur.de/registrierung-eeg) und auch die Registrierung von Photovoltaikanlagen erfolgt weiterhin über das PV-Meldeportal (www.bundesnetzagentur.de/registrierung-pv).

 

  1. Batteriespeicher mit einer Inbetriebnahme ab dem 1. August 2014 können über ein separates Meldeformular „Batteriespeicher“registriert werden.

 

  1. Daten, die nach der MaStRV eingetragen werden müssen, aber nicht eingetragen werden können, müssen nachgetragen werden, sobald das Webportal dies ermöglicht.

 

  1. Die Registrierung von KWK-Anlagenmit einer Inbetriebnahme ab dem 1. Juli 2017 erfolgt nach der über diesen Link zugänglichen Beschreibung: bundesnetzagentur.de/registrierung-kwk.

 

  1. Die Eintragung der Zuordnung zur Veräußerungsform des Mieterstromzuschlags nach § 23b Abs. 2 EEG können Sie hier

 

  1. Die Übernahme der Verantwortung für die Daten der Bestandsanlagenist noch nicht möglich. Die Frist für die Übernahme der Daten endet am 30. Juni 2019.

 

Sonstige Registrierungen von Einheiten, Marktakteuren (z.B. Stromlieferanten) und Behörden sind erst mit Start des Webportals möglich. Die Meldefristen der MaStRV werden bezüglich dieser Meldungen nicht nachgehalten, auch nicht die am 1. Januar 2018 endende Übergangsfrist. Sämtliche Meldungen müssen nach der MaStRV nach der Inbetriebnahme des Webportals nachgeholt werden.

 

Das Schreiben, das die Netzbetreiber den Anlagenbetreibern bei der Jahresendabrechnung für das Jahr 2017 beifügen müssen, finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur unter diesem Link.

 

Die angekündigten Webschnittstellen werden einschließlich einer Testumgebung rechtzeitig vor dem Start des Webportals zur Verfügung stehen. Weitere Details sind auf der Infoseite zur Marktstammdatenregister API zu finden.

 

Die Bundesnetzagentur bittet die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, die sich aus der erneuten Verschiebung des Starts des Webportals ergeben.

 

Es werden selbstverständlich keine Bußgeldverfahren für Verzögerungen eingeleitet, die sich aus der verspäteten Verfügbarkeit des Webportals ergeben.

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Marktstammdatenregister können Sie aktuell auf der FAQ-Seite der Bundesnetzagentur finden.

 

Die folgenden Meilensteine sind für die Inbetriebnahme vorgesehen:

 

seit Mai 2017

Technische Inbetriebnahme des MaStR-Webportals und Integration der Netzbetreiber.

1. Februar 2018

Veröffentlichung des Starttermins für das MaStR-Webportal.

Frühjahr 2018

Inbetriebnahme der Webschnittstelle in einer Testumgebung.

4. Dezember 2018

Inbetriebnahme des MaStR-Online-Portals für alle Marktakteure, und für sämtliche Anlagen und Einheiten.


Quelle: Bundesnetzagentur

Marktstammdatenregister - Hintergrund

Die Energieversorgung von morgen kommt aus unzähligen kleinen und kleinsten Anlagen. Steuerung und Ausbau der Netze sind ebenso auf eine gute Datenbasis angewiesen wie die Energiepolitik und – allen voran – der Energiemarkt.

Immer mehr Meldepflichten sind in den letzten Jahren neu hinzugekommen, weil der Datenbedarf im Energiemarkt zunimmt. Darum hat der Gesetzgeber 2014 entschieden, mit dem MaStR ein umfassendes Register aufzubauen: Die Informationen und die Meldepflichten werden gebündelt; andere Register werden vereinfacht oder abgeschafft. So ergibt sich ein Abbau an Bürokratie bei einer gleichzeitigen Verbesserung der Informationslage.

Quelle: Bundesnetzuagentur

Information der BetzA - Anlage zur Einspeiseabrechnung 2017

Dieses Schreiben liegt der Jahresverbrauchsabrechnung 2017 bei:

Fragen beantwortet Ihnen gerne die Bundesnetzagentur unter
service@marktstammdatenregister.de und 0228/14 33 33.