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Der Netzanschlussvertrag wird zwischen einem Anschlussnehmer und den Stadtwerken Gmünd abgeschlossen. Er regelt die Herstellung und Bereithaltung des elektrischen Netzanschlusses für eine Kundenanlage mit den entsprechenden Kostenregelungen. Bei Niederspannungsanschlüssen gelten ergänzend zum Netzanschlussvertrag die Regelungen der NAV sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Gmünd zur NAV. Bei Netzanschlüssen in Mittelspannung gelten ergänzend zum Netzanschlussvertrag die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs- und Anschlussnutzungsvertrag.

Anschlussnutzungsvertrag

Der Anschlussnutzungsvertrag wird bei einem Netzanschluss ab Mittelspannung zwischen einem Anschlussnutzer, der einen "All-inclusive-Stromliefervertrag" (Stromlieferung und Netznutzung) vereinbart hat, und den Stadtwerken Gmünd abgeschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben. Die Netznutzung ist hierbei zwischen dem Lieferanten und den Stadtwerken Gmünd in einem Lieferantenrahmenvertrag geregelt. Ergänzend zum Anschlussnutzungsvertrag gelten die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs-, und Anschlussnutzungsvertrag.

Verträge allgemein

Die vertraglichen Regelwerke werden regelmäßig an die neue Gesetzgebung angepasst. Gerne können die Verträge und Formulare bei der Netzabteilung angefragt oder hier heruntergeladen werden.

Die Aktuelle NAV finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/nav/