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Netzanschlussvertrag

Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer und den Stadtwerken Gmünd geschlossen.
Er regelt die Herstellung und Bereitstellung des Stromanschlusses für eine Kundenanlage – inklusive der Kosten.

Für Niederspannung gelten zusätzlich:

  • die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
  • die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Gmünd zur NAV

Für Mittelspannung gelten zusätzlich:

  • die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs- und Anschlussnutzungsvertrag

 

Anschlussnutzungsvertrag

Dieser Vertrag wird bei Mittelspannungsanschlüssen abgeschlossen – zwischen dem Anschlussnutzer (mit einem sogenannten „All-inclusive-Stromliefervertrag“) und den Stadtwerken Gmünd. Er regelt die Nutzung des Anschlusses zur Stromentnahme. Die Netznutzung selbst ist über einen Lieferantenrahmenvertrag zwischen dem Stromlieferanten und den Stadtwerken geregelt.

Auch hier gelten ergänzend die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs- und Anschlussnutzungsvertrag.

 

Verträge allgemein

Alle vertraglichen Regelungen werden regelmäßig an neue gesetzliche Vorgaben angepasst. Sie können die aktuellen Verträge und Formulare bei uns (per Mail: netz@stwgd.de) anfordern oder direkt hier herunterladen.

 

Die aktuelle Netzanschlussverordnung finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de