Unser Stromnetz:
Zuverlässige Versorgung für Sie!

- Strom
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Netzeinspeisung
Verzögerungen möglich
Aufgrund der aktuellen Situation kann es bei der Bearbeitung Ihrer Anträge und bei der telefonischen Erreichbarkeit zu Verzögerungen kommen. Wir sind weiter für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen grundsätzlich digital als PDF, Scan oder Foto an eeg@stwgd.de. Bitte verzichten Sie soweit möglich auf den normalen Postweg.
Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr EEG-Team
Aktualisierte Messkonzepte
Durch das "Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher" wird bekanntermaßen die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 auf null abgesenkt bzw. ab 2023 vorerst ganz abgeschafft.
Durch den Wegfall der EEG-Umlage wird auch die "EEG-Umlage auf die Eigenversorgung und die Drittbelieferung" irrelevant. Wir haben deshalb unsere Messkonzepte an die neue Rechtslage angepasst. Drei Messkonzepte konnten entfernt werden und auch die Lesbarkeit konnte aufgrund des geänderten Gesetzes verbessert werden. Die Anzahl der Messkonzepte bleibt weiterhin hoch, da für manche Anlagen (z.B. Mieterstrom, KWKG geförderter Selbstverbrauch) weiterhin ein Erzeugungszähler notwendig ist.
Bitte verwenden Sie ab jetzt nur noch die neuen Messkonzepte. Diese finden Sie zum Download hier.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der Gesetzgeber das neue Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG ) plant. Bzgl. Erzeugungszähler heißt es im Gesetzgebungsverfahren "Infolge dessen fallen künftig keine Umlagen mehr auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen hinter dem Netzverknüpfungspunkt an. Dies würde auch gelten, falls die EEG-Umlage ganz oder teilweise in der Zukunft wiederaufleben würde."
Netzeinspeisung
Strom lässt sich auf vielerlei Weise produzieren und die Erzeugung von Energie ist nicht nur Energieversorgern vorbehalten. Auch Sie können mitmachen. So schützen Sie unsere Umwelt und gehen verantwortungsvoll mit unseren Ressourcen um.
Deshalb sind wir bestrebt, Erzeugungsanlagen zur Einspeisung erneuerbarer Energien so rasch wie möglich ans Netz anzuschließen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Anlagen mit allen erforderlichen Unterlagen korrekt angemeldet werden.
Wenn Sie die Errichtung einer EEG-Anlage bzw. einer Kraft-Wärme-Kopplung planen, dann setzen Sie sich bitte zunächst mit einem Fachbetrieb zwecks Klärung der Technik in Verbindung. Danach reichen Sie bitte die in der "Checkliste für die Anmeldung“ aufgeführten Unterlagen bei uns ein.
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Weitere Informationen finden Sie hier.
Als Ihr zuständiger Verteilnetzbetreiber sind wir gesetzlich verantwortlich für die Abwicklung der EEG-Umlage für den in Ihrer Stromerzeugungsanlage erzeugten und von Ihnen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang ohne Netzdurchleitung selbst verbrauchten Strom ("Eigenverbrauch", "Eigenversorgung").
Laut der gesetzlichen Neuregelung müssen Sie als Eigenversorger ab dem 01.08.2014 für diesen Stromverbrauch grundsätzlich gemäß §61 Abs. 1 EEG 2014 die volle EEG-Umlage zahlen. Unter der Voraussetzung, dass Sie sich aus EEG-Anlagen oder hocheffizienten KWK-Anlagen mit einem Monats- oder Jahresnutzungsgrad von mindestens 70% versorgen, müssen Sie nur eine verringerte EEG-Umlage zahlen (30% im Jahr 2015, für 2016 35% und ab 2017 40% der EEG-Umlage).
Nicht verantwortlich sind wir insbesondere für Anlagen, aus denen ganz oder teilweise dritte Personen beliefert werden und für Anlagen, an Abnahmestellen, an denen die EEG-Umlage nach der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§63 - 69 oder §103 EEG begrenzt ist (z. B. stromkostenintensive Unternehmen oder Schienenbahnen).
Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an den für Sie zuständigen Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW. Die Anmeldung über ein digitales Anmeldeformular statt. Die Formulare finden Sie unter folgendem Link:
https://www.transnetbw.de/de/eeg-kwk-g/eeg/eeg-umlage
Die TransnetBW hat für Fragen folgende Email-Adresse eingerichtet: eeg@transnetbw.de
Bitte geben Sie im Betreff "EEG - Umlage bei Stromlieferung aus EEG/KWKG-Anlagen an Dritte" an.