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Netzentgelte
Das EnWG sieht in §20 Abs. 1 S.1 vor, dass die ermittelten Netzentgelte für das Folgejahr zum 15. Oktober zu veröffentlichen sind. Dieser fristgerechten Veröffentlichung sind wir nachgekommen. Wir weisen aber darauf hin, dass die veröffentlichten Netzentgelte grundsätzlich voraussichtliche Netzentgelte sind und Änderungen bis spätestens 1. Januar eines Entgeltjahres vorbehalten bleiben müssen.
Vorsorglich weisen wir auf die Information der Bundesnetzagentur hin: "Sollten Absenkungen der Planansätze oder in Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung zum StrompreisbremseG Kostensenkungen für die Netznutzung möglich sein, so ist entgegen der üblichen Maßgabe der Bundesnetzagentur eine Neukalkulation der Netzentgelte zum 1. Januar 2023 gewollt und wird nicht Gegenstand eines behördlichen Aufsichtsverfahrens sein."
In wie weit sich die Regulierungsbhörde Baden Württembeg hier anschließt ist noch nicht absehbar. Eine Neukalkulation der Netzentgelte zum 01.01.2023 ist damit möglich.
Die vermiedenen Netzentgelte der volatilen Bestandsanlagen (Wind und Photovoltaik mit Inbetriebnahme vor dem 1.1.2018) werden gemäß § 120 Abs. 3 EnWG i.V.m. §18 Abs. 5 StromNEV wie folgt reduziert:
ab 1.1.2018 2/3-tel der Ausgangswerte (Menge * Referenzpreisblatt)
ab 1.1.2019 1/3-tel der Ausgangswerte (Menge * Referenzpreisblatt)
ab 1.1.2020 keine Entgelte
Für neue volatile Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1.1.2018 werden keine vermiedenen Netzentgelte vergütet.
Referenzpreisblatt vNNe
Netzentgelte Übersicht
Die hier veröffentlichte Netzentgelte (PDF) dienen zur Information.
Mit der MAKO 2022 wurde ab 2023 das elektronische Preisblatt eingeführt welches für die Abrechnung maßgeblich ist.
Netzumlagen ( § 19 StromNEV-, KWK-, Offshore-, AbLaV-Umlage)
Die aktuell zu berechnenden Umlagen sind unter folgendem Internetlink abrufbar: https://www.netztransparenz.de
Entnahme je Abnahmestelle | Umlage | §19 StromNEV | KWK**/*** | Offshore*** | AbLaV | ||||||
Kategorie | Ct/kWh | Ct/kWh | Ct/kWh | Ct/kWh | |||||||
bis 1.000.000 kWh | A' | 0,417 | 0,357 | 0,591 | 0,000 | ||||||
> 1.000.000 kWh | B' | 0,050 | |||||||||
> 1.000.000 kWh stromintensiv * | C' | 0,025 | |||||||||
Stromspeicher nach §27b KWKG | 0,000 |
* Stromkosten im Vorjahr > 4 % des Umsatzes nach § 277 HGB
** gilt nicht für Unternehmen mit Begrenzungsbescheid des BAFA nach §§ 63 ff. EEG 2017 (hier erfolgt die Umlagenverrechnung direkt vom ÜNB)
*** abweichende Umlage durch Privilegierungstatbestände nach §§ 27 .. 27c KWKG 2017 möglich
Die veröffentlichten Umlagen sind ohne Gewähr und richten sich nach den aktuellen Veröffentlichungen der Übertragungsnetzbetreiber und gesetzlichen Vorgaben.