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Netzentgelte
Laut Gesetz (§ 20 Absatz 1 Satz 1 EnWG) müssen die ermittelten Netzentgelte für das Folgejahr, immer jährlich bis zum 15. Oktober veröffentlicht werden. Wir haben diese Pflicht erfüllt und die Preise rechtzeitig veröffentlicht.
Bitte beachten Sie: Die veröffentlichten Preise sind voraussichtliche Werte, Änderungen sind bis 1. Januar eines Entgeltjahres möglich.
Für Wind- und Solaranlagen, die vor dem 1. Januar 2018 in Betrieb gegangen sind, werden die vermiedenen Netzentgelte (gemäß § 120 Abs. 3 EnWG i.V.m. §18 Abs. 5 StromNEV) wie folgt reduziert:
- Ab 1. Januar 2018: Es gibt zwei Drittel des ursprünglichen Betrags (Menge * Referenzpreisblatt)
- Ab 1. Januar 2019: Es gibt ein Drittel des ursprünglichen Betrags (Menge * Referenzpreisblatt)
- Ab 1. Januar 2020: Es gibt kein Geld für vermiede Netzentgelte
Für neue volatile Anlagen, mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2018, werden keine vermiedenen Netzentgelte vergütet.
Referenzpreisblatt
Ref-PB-2018.pdfNetzentgelte Übersicht
Die hier veröffentlichte Netzentgelte dienen zur Information.
Mit der MAKO 2022 wurde ab 2023 das elektronische Preisblatt eingeführt, welches für die Abrechnung relevant ist.
Netzumlagen ( § 19 StromNEV-, KWK-, Offshore-, AbLaV-Umlage)
Die aktuell zu berechnenden Umlagen finden Sie hier: www.netztransparenz.de
| Verbrauch je Abnahmestelle | Umlage | §19 StromNEV | KWK**/*** | Offshore*** | AbLaV | ||||||
| Kategorie | Cent/kWh | Cent/kWh | Cent/kWh | Cent/kWh | |||||||
| bis 1.000.000 kWh | A' | 0,643 | 0,275 | 0,656 | 0,000 | ||||||
| > 1.000.000 kWh | B' | 0,050 | |||||||||
| > 1.000.000 kWh (stromintensiv *) | C' | 0,025 | |||||||||
| Stromspeicher (§27b KWKG) | 0,000 | ||||||||||
* Stromkosten im Vorjahr > 4 % des Umsatzes nach § 277 HGB
** gilt nicht für Unternehmen mit Begrenzungsbescheid des BAFA nach §§ 63 ff. EEG 2017 (hier erfolgt die Umlagenverrechnung direkt vom ÜNB)
*** abweichende Umlage durch Privilegierungstatbestände nach §§ 27 .. 27c KWKG 2017 möglich
Die veröffentlichten Umlagen sind ohne Gewähr und richten sich nach den aktuellen Veröffentlichungen der Übertragungsnetzbetreiber und gesetzlichen Vorgaben.