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Täglich rund um die Uhr

Die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten www.stwgd.de, www.gmuender-baeder.de, shop.gmuender-baeder.de und www.stwgd-netze.de.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die genannten Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • für nicht alle Nicht-Text-Inhalte stehen Alternativtexte bereit
  • einzelne Elemente verfügen farblich über ein zu geringes Kontrastverhältnis
  • nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2025 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf den genannten Webseiten auf Inhalte gestoßen, die schwer zugänglich sind oder die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind?

Dann melden Sie sich gerne bei uns:

 

Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH

Pressestelle
Bürgerstraße 5
73525 Schwäbisch Gmünd

E-Mail: pressestelle@stwgd.de

Telefon: 07171 / 603 - 8106

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass die oben genannten Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Schwäbisch Gmünd wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist von vier Wochen auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

Landes-Behindertenbeauftragte
Nora Welsch
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.