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Der Netzanschlussvertrag wird zwischen einem Anschlussnehmer und den Stadtwerken Gmünd abgeschlossen. Er regelt die Herstellung und Bereithaltung des Netzanschlusses für eine Kundenanlage mit den entsprechenden Kostenregelungen an das Gasnetz der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd. Bei Niederdruckanschlüssen gelten ergänzend zum Netzanschlussvertrag die Regelungen der NDAV sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Gmünd zur NDAV. Bei Netzanschlüssen in Mitteldruck gelten ergänzend zum Netzanschlussvertrag die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs- und Anschlussnutzungsvertrag.

Anschlussnutzungsvertrag

Der Anschlussnutzungsvertrag wird bei einem Netzanschluss ab Mitteldruck zwischen einem Anschlussnutzer, der einen "All-inclusive-Gasliefervertrag" (Gaslieferung und Netznutzung) vereinbart hat, und den Stadtwerken Gmünd abgeschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Erdgas ergeben. Die Netznutzung ist hierbei zwischen dem Lieferanten und den Stadtwerken Gmünd in einem Lieferantenrahmen/Netzntzungsvertrag nach der Kooperationsvereinbarung (KOV) geregelt. Ergänzend zum Anschlussnutzungsvertrag gelten die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs-, und Anschlussnutzungsvertrag.

Verträge allgemein

Die vertraglichen Regelwerke werden regelmäßig an die neue Gesetzgebung angepasst. Gerne können die Verträge und Formulare bei der Netzabteilung angefragt oder hier heruntergeladen werden.


Bitte beachten Sie, dass ab September 2021 neue Ergänzende Bedingungen zur NDAV gelten.

Die aktuelle NDAV finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/ndav/