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Das EnWG sieht in §20 Abs. 1 S.1 vor, dass die ermittelten Netzentgelte für das Folgejahr zum 15. Oktober zu veröffentlichen sind. Diese fristgerechte Veröffentlichung sind wir nachgekommen. Wir weisen aber darauf hin, dass die veröffentlichten Netzentgelte grundsätzlich voraussichtliche Netzentgelte sind und Änderungen bis spätestens 1. Januar eines Entgeltjahres vorbehalten bleiben müssen.

EnWG § 23

Die Entgelte wurden von der Landesregulierungsbehörde genehmigt. Wir behalten es uns vor, erhöhte Kosten, die uns als Verteilnetzbetreiber aufgrund von neuen oder geänderten Gesetzen und Verordnungen entstehen, zusätzlich und – sofern zulässig – auch rückwirkend im Zuge der Netznutzung weiterzuberechnen.

Unser vorgelagerter Netzbetreiber ist die terranets bw (ehemals GVS/Eni).

GasNEV § 17

Eine Änderung der Netzentgelte ist derzeit nicht beantragt.

Die nächste Veröffentlichung erfolgt zum 15. Oktober.