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Die schwarzen Kästchen mit den sich rotierenden Aluminiumscheiben, die ein mechanisches Zählwerk antreiben, sind ein Auslaufmodell. In Neubauten und bei Modernisierungen dürfen nur noch intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter, installiert werden.

Dazu hat der Gesetzgeber das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ im September 2016 erlassen. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen erfolgt durch den Netzbetreiber ein Zählerwechsel von dem heutigen analogen Zähler zu modernen Informations- und Kommunikationstechnologien: Smart Meter.

Der Begriff Smart Meter wird im deutschen Gesetz nicht verwendet. Vielmehr wird zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen unterschieden. Der Gesetzgeber sieht bis 2032 einen flächendeckenden Austausch der bisherigen Stromzähler durch eine moderne Messeinrichtung vor.

Gemäß §37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz informieren die Stadtwerke Gmünd als grundzuständiger Messstellenbetreiber nachfolgend über das geplante Rollout im Netzgebiet Schwäbisch Gmünd:

Warum gibt es neue Zähler?

Der Anteil an erneuerbaren Energien am Strombedarf Deutschlands steigt. Im ersten Halbjahr 2017 lag dieser bei 36,2 Prozent. Allerdings wird durch die fluktuierenden erneuerbaren Energien kein Ausgleich zwischen Energieerzeugung und Nachfrage garantiert. Strom wird produziert, wenn die Sonne scheint oder der Wind weht. Vor der Tatsache, dass der Anteil an erneuerbaren Energien weiter steigen wird, müssen die Stromerzeugung, der Verbrauch und die Stromnetze intelligent miteinander verknüpft werden.

Geplante Umsetzung

Zuständig für den Umbau sind die Stadtwerke Gmünd, die als Betreiber des Energieversorgungsnetzes im Gebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers übernimmt. Auf Wunsch des Kunden kann der Messstellenbetrieb von einem Dritten durchgeführt werden.

Ab Juni 2018 beginnen die Stadtwerke Gmünd  mit dem Einbau von modernen Messeinrichtungen. Bei allen Meldungen (Störungsmeldung, Änderungsmeldung, Neubauten) die ab Juni 2018 bei uns eingehen, wird die Messstelle von unseren Monteuren mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet. Auch auf Kundenwunsch und gegen eine Kostenpauschale besteht die Möglichkeit eine moderne Messeinrichtung einbauen zu lassen. Hierzu muss eine schriftliche Beauftragung an den Messstellenbetrieb erfolgen. Das Formular hierzu finden Sie im Downloadbereich.

Sobald intelligente Messsysteme für uns als grundzuständiger Messstellenbetreiber technisch verfügbar sind, erhalten unsere Kunden weitere Informationen.

Verträge Messstellenbetrieb

Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag

Mit Beschluss (BK6-17-042 und -026) vom 23. August 2017 hat die Bundesnetzagentur Anpassungen des Messstellenrahmenvertrages an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende getroffen. Der aktualisierte Rahmenvertrag entspricht dem durch die Bundesnetzagentur festgelegten Standardvertrag und finden Sie im Download-Bereich.

Messstellenvertrag

Der Messstellenvertrag der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH basiert auf dem Muster-Messstellenvertrag der Verbände BDEW und VKU. Diesen finden Sie im Download-Bereich. Anpassungen sind im beigefügten Anschreiben festgehalten.

Preise

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind Messstellenbetreiber verpflichtet, sich bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen an gesetzliche Preisobergrenzen zu halten. Die Preise entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt. In welchem Umfang die Kosten an Sie weitergegeben werden, ist abhängig von Ihrem Stromversorger und Ihrem Stromliefervertrag.
Lehnt ein Stromversorger die Zahlung ab, rechnen wir die Kosten direkt mit Ihnen ab und Sie erhalten eine Rechnung von uns zugeschickt.

Zusätzliche Serviceleistungen gegen Aufpreis

Auskunft über zusätzliche Serviceleistungen erhalten Sie auf Anfrage.

BundesDisplay TRuDI

TRuDI ist die laut Mess- und Eichgesetz (§ 33 Absatz 3 MessEG) geforderte Möglichkeit, auf Messwerten beruhende Rechnungen für den Rechnungsträger in einfacher Weise nachvollziehbar zu machen. Neben den Anforderungen aus dem MessEG wurden auch die Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (insbesondere §§ 35 und 62) und der PTB-A 50.8 erfüllt.

TRuDI wurde im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative "BundesDisplay" von PTB und ZVEI erarbeitet. Mehr Informationen erhalten Sie hier.